Qualitätsmanagement
Neue Gesetze, neue Regeln, neue Auflagen?
Neue Chancen!
Um auch zukünftig und langfristig am Markt bestehen zu können, sollten Zahnmediziner über das Angebot, die Struktur und die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis nachdenken. Wer zunehmend als Unternehmer am Markt gefragt ist, darf Fragen nach Kundenorientierung, Wettbewerb, Kostendruck, Prozessoptimierung und schließlich nach Zertifizierung nicht unbeantwortet lassen.
Im SGB V §§ 135 bis 137 ist die Verpflichtung zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement gesetzlich geregelt – allerdings ziemlich theoretisch, wenn wir ehrlich sind. Wie die „Einführung zielgerichteter und systematischer Verfahren zur Gewährleistung der Versorgungsqualität und deren kontinuierliche Verbesserung“ in die Praxis umzusetzen sind, das zeigt Ihnen die oral + care.















